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Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Frage: Stellen Zusatzstoffe in
Lebensmitteln ein gesundheitliches Risiko dar?
Antwort: Zusatzstoffe stellen grundsätzlich kein gesundheitliches Risiko dar.
Zusatzstoff dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen
erfüllen und sich nach aufwendigen Zulassungsverfahren als gesundheitlich
unbedenklich erwiesen haben.
Für Personen mit nachgewiesener Intoleranz oder pseudoallergischen Reaktionen
auf einen bestimmten Zusatzstoff gilt die Empfehlung zu besonderer Sorgfalt bei
der Zusammenstellung der Ernährung.
Definition
Zusatzstoffe werden Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt. Eine
Begriffsbestimmung enthält § 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
(LMBG) sowie die Zusatzstoff-Rahmenrichtlinie 89/107/EWG.
Seit jeher werden Lebensmitteln zur Konservierung und zum Erhalt ihres Aussehens
Stoffe wie z. B. Salz und Rauch zugesetzt. Durch Fortschritte in der
Lebensmittelwissenschaft und -technologie finden heute über 300 Zusatzstoffe bei
der Lebensmittelverarbeitung Verwendung.
Die Funktion von Zusatzstoffen sind vielfältig. Neben der Verbesserung der
Haltbarkeit von Lebensmitteln und der Aufrechterhaltung der Nährstoffgehalte,
bilden sie die Basis für die Beschaffenheit, Konsistenz und Stabilität
zahlreicher Lebensmittel. Des Weiteren tragen sie zum Erhalt sensorischer
Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Farbe bei.
In Europa tragen Zusatzstoffe einheitlich E-Nummern:
ab Nr. 100 Farbstoffe,
ab Nr. 200 Konservierungsstoffe,
ab Nr. 300 Antioxidationsmittel
ab Nr. 400 Verdickungsmittel
ab Nr. 500 Säuerungsmittel, Säureregulatoren,
ab Nr. 600 Geschmacksverstärker
ab Nr. 901 Trenn- und Überzugsmittel, Süßstoffe
Verbotsprinzip
Die Verbraucher wurden unter anderem durch in den 1980er Jahren kursierende
Listen verunsichert, in denen bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen
gesundheitsgefährdende Wirkungen wie z. B. „krebserregend“ und „gefährlich“
unterstellt wurden. In diesen gefälschten Listen wurde z. B. Zitronensäure, die
u.a. natürlicher Bestandteil vieler Früchte ist, als „besonders krebserregend“
dargestellt. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV) wies schon damals darauf hin, „dass in Deutschland
eingesetzte Lebensmittelzusatzstoffe unbedenklich sind, und es sich bei der
anonymen Zusatzstoffliste offenkundig um ein Fälschung handelt“.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit und Reinheit von Zusatzstoffen
sind streng.
Für Zusatzstoffe gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Es dürfen nur
solche Zusatzstoffe zu Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, die nach
einem aufwändigen Prüfverfahren durch europäische Richtlinien bzw. die
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung 1998 zugelassen sind.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Stoffen für die eine generelle Zulassung
ohne Mengenbegrenzung besteht, Stoffen, für die Mengenbegrenzungen bestehen, und
Stoffen, die nur für bestimmte Lebensmittel (evtl. unter zusätzlichen
Mengenbegrenzungen) verwendet werden dürfen.
Für Ihre Zulassung müssen Zusatzstoffe folgende drei Grundbedingungen erfüllen:
1. Sie müssen technologisch notwendig sein, z. B. um eine gleichbleibende
Qualität oder Stabilität eines Lebensmittels zu gewährleisten.
2. Sie dürfen den Verbraucher nicht täuschen, d.h., insbesondere darf der
Zusatzstoff nicht verwendet werden, um eine fehlerhafte Verarbeitung zu
verbergen oder schlechte Qualitäten der Rohstoffe zu vertuschen.
3. Sie müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Es werden nur solche
Zusatzstoffe zugelassen, deren vorgeschlagene Einsatzmenge sich im Rahmen einer
wissenschaftlichen Prüfung als sicher erwiesen hat. Die Basis zur Bewertung der
Sicherheit unterschiedlicher Substanzen bilden toxikologische Tests. Als
Bewertungsgröße für das gesundheitliche Risiko durch die Aufnahme von
Zusatzstoffen werden u.a. zwei Messgrößen herangezogen:
NOAEL-Wert (No-observed-adverse-effect-level): beim Tier unwirksame Dosis.
Dividiert durch den Sicherheitsfaktor 100 berechnet sich der ADI-Wert.
ADI-Wert (Acceptable Daily Intake): duldbare Tagesdosis, die selbst bei
lebenslanger täglicher Aufnahme keine Schäden verursacht.
Auf europäischer Ebene prüft der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF)
jeden Zusatzstoff. Dem SCF gehören renommierte Wissenschaftler aus ganz Europa
an, die die Europäische Kommission in allen Aspekten der Sicherheit beraten.
Kennzeichnung
Bei Lebensmitteln müssen die den Lebensmitteln zugesetzten Zusatzstoffe
gekennzeichnet werden
(§ 9 ZzulV 1998).
Bei verpackten Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis in der
Reihenfolge ihres jeweiligen Mengenanteils aufgeführt werden. Der Zusatzstoff
wird mit seinem technologischen Zweck (sog. Klassenname) sowie der
Verkehrsbezeichnung oder der E-Nummer aufgeführt (z.B.: „Verdickungsmittel
Guarkernmehl“ oder Verdickungsmittel E 412).
Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen Zusatzstoffe, die in einer oder
mehreren Zutaten eines Lebensmittels enthalten waren, sofern sie im Enderzeugnis
keine technologische Wirkung ausüben (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 LMKV).
Bei loser Abgabe von Lebensmitteln (unverpackten Lebensmitteln) erfolgt die
Kennzeichnung entweder am Lebensmittel, dann müssen bestimmte Zusatzstoffe
gekennzeichnet werden, oder durch einen Aushang oder schriftliche Aufzeichnungen
(z.B.: auf Speisenkarten) (§ 9 Abs. ZzulV 1998).
Alle bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffe müssen angegeben werden mit
Klassenname, gefolgt von dem Namen des Zusatzstoffes oder der E-Nummer.
Nach Einschätzung von Wissenschaftlern spielen Zusatzstoffe als Einflussfaktoren
auf die Gesundheit eine untergeordnete Rolle. Laut Information des Deutschen
Krebsforschungszentrums ist das Risiko einer Krebserkrankung durch die
gegenwärtig zugelassenen Zusatzstoffe nach dem heutigen Kenntnisstand
auszuschließen.
Es wird jedoch diskutiert, ob Zusatzstoffe Auslöser von Unverträglichkeiten und
pseudoallergischen Reaktionen sein können. Die Kennzeichnung bietet insofern
eine Möglichkeit, sich über das Vorhandensein von Zusatzstoffen kundig zu
machen. Bei individuell nachgewiesener Unverträglichkeit wird dem Betroffenen
empfohlen, die Ernährung mit besonderer Sorgfalt zusammenzustellen, insbesondere
den betreffenden Zusatzstoff konsequent zu meiden.
DGE-info 3 (2003) Seite 35-36
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